Anmerkungen zum Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2020 in der Rechtssache C-66/18, Europäische Kommission/Ungarn
In seinem Urteil vom 6. Oktober 2020 in dem von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 wegen der Novelle zum Hochschulgesetz gegen Ungarn angestrengten Vertragsverletzungsverfahren hat sich der EuGH als strenger Verteidiger der in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerten akademischen Freiheit erwiesen und dabei erstmals zum sachlichen Schutzbereich dieses Grundrechtes Stellung genommen.
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