Aktuelles / Finanzmarktrecht

Der europäische Finanzstabilisierungsmechanismus

RA Dr. Bernd Fletzberger

Im Gefolge der Schuldenkrise Griechenlands wurde die Lage auf den Finanzmärkten zuletzt immer instabiler, der Euro ging auf Talfahrt. Es wurde und wird nach wie vor eine Ansteckung anderer EU-Mitgliedstaaten befürchtet. Der Rat Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) hat daher am 9. 5. 2010 einen europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd € beschlossen. Dieser hat zwei Säulen: die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ("Verordnung")1 und eine zwischenstaatliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zur Gründung einer Zweckgesellschaft.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/111

13.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.