Thema

Der europäische Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 8 Nr 1 EuGVVO in Anlegerprozessen am Beispiel von Klagen gegen Aufsichtsratsmitglied und Abschlussprüfer

Hon.-Prof. Dr. Herbert Pimmer

Art 8 Nr 1 EuGVVO ermöglicht mehrere Beklagte mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam am Gericht des Ortes, an dem ein Beklagter, den der Kläger als sog "Ankerbeklagten" ausgewählt hat, seinen Wohnsitz hat, zu klagen und auf diese Weise für alle Beklagten einen gemeinsamen Gerichtsstand zu begründen. Der Beitrag untersucht die Reichweite dieser Bestimmung anhand einer praktisch bedeutsamen Fallkonstellation.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/43

04.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Herbert Pimmer

Dr. Herbert Pimmer ist Honorarprofessor für das Fach Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien und Lektor an der WU Wien, Senatspräsident des OGH in Ruhe und nunmehr Of Counsel bei DORDA Rechtsanwälte GmbH.