Thema

Der Fall Gupfinger: Ein Paukenschlag mit mehr wohnrechtlichem Zündstoff als die erste mietrechtliche Klauselentscheidung?

RA Dr. Christian Prader / Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M., LL.B.

Der OGH hat im Verfahren 4 Ob 131/21z1 drei Fragen zu den Auswirkungen der Verwendung missbräuchlicher Klauseln an den EuGH herangetragen. Entgegen gewichtigen Stimmen in der Lehre2 hat sich der EuGH zu C-625/21, GUPFINGER Einrichtungsstudio (Zak 2023/15, 15), nur mit einer der gestellten Fragen inhaltlich befasst, die beiden weiteren Fragen waren damit nämlich in einem miterledigt. In dem Beitrag werden die Auswirkungen dieser EuGH-Entscheidung auf zentrale Bereiche des Wohnrechts3 näher untersucht. Die Autoren beanspruchen nicht, dass das von ihnen gewonnene Ergebnis die sichere Konsequenz der jüngsten EuGH-Rsp4 ist. Dass sich in Bezug auf die Auslegung der Klausel-RL vermeintlich sichere Vorhersagen als verfehlt erweisen können, verdeutlicht zuletzt der Fall Gupfinger nur zu gut.5

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Artikel-Nr.
Zak 2023/71

20.02.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Mario Kathrein

Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M., LL.B., ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck. Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte stellt das Liegenschaftsrecht dar. Daneben laufende Vortragstätigkeit im wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich.