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Der geänderte Anwendungsbereich der PSD2 bzw des ZaDiG 2018

Bernd Fletzberger

Am 1. 6. 2018 trat das ZaDiG 2018 in Kraft. Damit wurde die Umsetzung der PSD2 in Österreich abgeschlossen. Das neue Gesetz gibt Anlass, die neuen Zahlungsdienste und die geänderten Ausnahmetatbestände eingehender zu analysieren.

Die 2. Zahlungsdienste-Richtlinie (kurz PSD2)1 und deren Umsetzung in Österreich, das ZaDiG 2018,2 bringen eine Reihe an Neuerungen mit sich, die großen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs und die Entwicklung neuer Zahlungsprodukte haben:

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/162

25.07.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.