Am 1. 6. 2018 trat das ZaDiG 2018 in Kraft. Damit wurde die Umsetzung der PSD2 in Österreich abgeschlossen. Das neue Gesetz gibt Anlass, die neuen Zahlungsdienste und die geänderten Ausnahmetatbestände eingehender zu analysieren.
Die 2. Zahlungsdienste-Richtlinie (kurz PSD2)1 und deren Umsetzung in Österreich, das ZaDiG 2018,2 bringen eine Reihe an Neuerungen mit sich, die großen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs und die Entwicklung neuer Zahlungsprodukte haben:
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