Im Zuge eines Transparenzpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden durch BGBl I 2010/37 Neuerungen von BWG und VAG beschlossen.1 Die FMA hat im April 2012 ein Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten (kurz: GWB)2 veröffentlicht. Das Rundschreiben soll eine Hilfestellung zur Entsprechung gesetzlicher Anforderung für dem BWG und dem VAG unterliegende Unternehmen bieten, indem es die Rechtsansicht der FMA wiedergibt, ohne dabei die rechtlichen Grundlagen zu berühren. Dieser Beitrag bringt Ergänzungen und Klarstellungen. Außerdem wird auf Unternehmen eingegangen, die nicht auf das Rundschreiben der FMA zurückgreifen können.
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