Im Anschluss an den Beitrag von Herbert Pimmer in Heft 2/2022 (Zak 2022/43, 28), der sich dem internationalen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art 8 EuGVVO) widmete, untersucht der vorliegende Beitrag ähnliche Fragen für Inlandssachverhalte.
Das Zuständigkeitsrecht war lange Zeit eine sehr "statische" Materie; einschlägige Publikationen (sieht man von der Kommentarliteratur ab) und spektakuläre Instanzentscheidungen waren relativ selten. Die mittlerweile mitunter anzutreffende "Findigkeit" von Klagevertretern bei der Auswahl von "Ankerbeklagten" (und damit letztlich Gerichtsständen) rückt dieses Rechtsgebiet wieder stärker in den Mittelpunkt des Interesses. Vor kurzem hat Herbert Pimmer einen Teilaspekt, nämlich den internationalen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art 8 Nr 1 EuGVVO), behandelt.1 Im Folgenden soll diese Frage für reine Inlandssachverhalte untersucht werden.
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