Abhandlungen

Der Jagdverwalter nach steiermärkischem Jagdrecht

Bernd Wieser

Das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 sieht in mehreren Fällen die Bestellung eines so genannten Jagdverwalters vor. Seit der Jagdgesetz-Novelle LGBl 9/2015 hat diese bescheidmäßig zu erfolgen und bestehen auch Regelungen über die Abberufung des Jagdverwalters. Dieses Regelungsgefüge zu analysieren und Inkonsistenzen aufzuzeigen, ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/44

21.12.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Bernd Wieser

Univ.-Prof. DDr.Dr. h.c. Bernd Wieser
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Karl-Franzens-Universität Graz