Am 13. Februar 2008 ist der italienische Verfassungsgerichtshof, die Corte costituzionale, in eine neue Phase ihres bisher nur indirekten Dialogs mit dem EuGH eingetreten; sie hat dem Gerichtshof in Luxemburg im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens ihr erstes Vorabentscheidungsersuchen übermittelt. Mit der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsprechungsänderung betreffend ihre Qualifikation als Gericht im Sinne von Art 267 AEUV hat die Corte costituzionale einen weiteren Schritt auf ihrem cammino comunitario (Gemeinschaftsweg) gemacht, der am 24. Februar 1964 in Rom begonnen hat.
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