IT-Recht

Der Marktplatzbetreiber als Mittelsperson: Was online gilt, gilt auch (fast) offline

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Die Europäische Rsp hat den Kampf gegen die Design- und Markenpiraterie um eine interessante Facette bereichert. Vor Kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg1 entschieden, dass der Betreiber eines physischen Marktplatzes es zu unterlassen hat, von Händlern begangene Schutzrechtsverletzungen zu prolongieren. Er hat sogar Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Verstöße zu ergreifen. Er muss dafür sorgen, dass keine Produktfälschungen mehr an die KundInnen gebracht werden. Im Ergebnis führen die in den Mitgliedstaaten gerichtlich durchsetzbaren Ansprüche zu denselben Bedingungen, wie sie bereits für die Betreiber von Online-Marktplätzen wie eBay oder Suchmaschinenbetreiber wie Google gelten. Der vorliegende Beitrag nimmt eine erste Einschätzung dieser Entwicklung vor.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2016/61

25.08.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.