Ein Überblick über die neue europäische Richtlinie
Mit der RL (EU) 2025/1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD) trat im Jänner 2025 ein präventives Sanierungs- und ein Abwicklungsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Kraft. Ziel der RL ist es, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf eine Krisensituation vorzubereiten und harmonisierte Befugnisse und Instrumente festzulegen, die im Fall eines Ausfalls zur Abwicklung eines Versicherungs- bzw Rückversicherungsunternehmens ergriffen werden können. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der IRRD und zeigt bestehenden Umsetzungsspielraum für Mitgliedstaaten und zuständige Behörden auf.1
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