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Der OGH und die negativen Referenzwerte - Untergrenze ist auch ohne Obergrenze zulässig!

Georg Graf

In nunmehr sechs Entscheidungen hat sich der OGH mit der unter dem Schlagwort "Negativzinsen" diskutierten Problematik auseinandergesetzt. Die von ihm gefundene Lösung, die Bank nicht zur Zahlung von Negativzinsen zu verpflichten, die Marge aber mit negativen Referenzzinssätzen gegenzuverrechnen, mag salomonisch erscheinen. Die für zweitere Position gegebene Begründung, eine Marge könne nur bei gleichzeitiger Einziehung einer Zinssatzobergrenze vereinbart werden, ist aber gravierenden dogmatischen und praktischen Einwänden ausgesetzt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/184

18.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.