Thema

Der Pferdeeinstellvertrag und die Haftung des Stallbetreibers

Mag. Georgia Neumayer

Der Wirtschaftsfaktor Pferd besitzt im Bereich des Freizeit- und Turniersports erhebliche Bedeutung.1 Aufgrund der faktischen Gegebenheiten können Stallbetreiber die Einstellbedingungen meist einseitig festsetzen und auch Änderungen primär nach ihren Vorstellungen durchsetzen. Das ansonsten drohende Problem einer anderweitigen Unterbringung und die Sorge um die richtige Versorgung des Pferdes2 wirken sich spürbar negativ auf die Verhandlungsposition des Einstellers aus. Im Folgenden sollen die rechtliche Einordnung des Einstellvertrags und die Haftung des Stallbetreibers dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2010/535

14.09.2010
Heft 16/2010
Autor/in
Georgia Neumayer
Dr. Georgia Maria Neumayer ist Notariatskandidatin in Salzburg und war zuvor Univ.-Ass. am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl):
G. Neumayer/Weiland, Das Sprachenrisiko im Vertrags- und Prozessrecht, Zak 2013/793, 427; Die Nuncupatio - zur Bekräftigung des letzten Willens, Zak 2013/159, 89; Das Zahlungsverzugsgesetz, Zak 2013/10, 187; Untunlichkeit der Realteilung einer arrondierten Alm? Zak 2011/230, 129.