Thema

Der psychotherapeutische Behandlungsvertrag

Mag. Lukas Till / Mag. Sebastian Schwamberger

Vereinzelt wird vertreten, dass die Regelungen des ärztlichen Behandlungsvertrages analog auf den psychotherapeutischen Behandlungsvertrag anzuwenden sind. Im Ergebnis kann eine analoge Anwendung der Regelungen des ärztlichen Behandlungsvertrages nicht befürwortet werden, weil eine analoge Anwendung von analogen Regelungen nicht möglich ist und die geschuldete Leistung beim psychotherapeutischen Behandlungsvertrag eine andere ist.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/209

13.04.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Lukas Till
Mag. Lukas Till ist Notariatskandidat in Korneuburg.
Publikationen des Autors: Till, Freie Widerrufbarkeit der Nachlassverwaltung durch die Erben? iFamZ 2015, 132; Till/Nitsche, Zum Mythos der nachträglichen laesio enormis, JAP 2015/2016/19; Till, Analoge Anwendung des außerordentlichen Erbrechts, iFamZ 2016,32; Memmer/Till, Patientenverfügung und Rettungsdienst, ZfG 2016, 4.
Sebastian Schwamberger

Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M. ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.