Thema

Der "Rechtsfreund" (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB) im Zusammenhang mit Prozessfinanzierung

Dr.in Lisa Prodinger

§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB erklärt Verträge für nichtig, wenn sich ein "Rechtsfreund" einen Teil des Betrags versprechen lässt, der der Partei zuerkannt wird. Dieses Verbot der Streitanteilsvereinbarung betrifft neben Rechtsanwälten auch Notare und Wirtschaftstreuhänder. Nicht von dem Verbot betroffen sind nach hA Prozessfinanzierer - obwohl es Situationen gibt, in denen sie den Rechtsanwälten gleichzuhalten sind, mit der Folge, dass die mit ihnen abgeschlossenen Verträge nichtig sind.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/226

05.05.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Lisa Prodinger

Dr.in Lisa Prodinger war Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz und ist nun als Berufsanwärterin bei der murtax Steuerberatungs GmbH tätig.

Publikationen der Autorin (Auswahl):
Der "Rechtsfreund" (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB) im Zusammenhang mit Prozessfinanzierung, Zak 2021/226, 127.