Thema

Der temporale Anwendungsbereich des KSchG

Mag. Markus Kellner

Anmerkung zu 2 Ob 73/10i = Zak 2011/207, 116

Nach der Stichtagsregelung in §§ 38, 39 Abs 1 KSchG war das neue Konsumentenschutzrecht nur auf Verträge anzuwenden, die nach dem 1. 10. 1979 eingegangen wurden. Bald 32 Jahre danach zieht eine aktuelle "Klauselentscheidung" des 2. Senats diese Übergangsregelung in Zweifel. Zu Unrecht, wie nachstehender Beitrag zeigen will.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/193

05.04.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Markus Kellner

Dr. Markus Kellner ist Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien und externer Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.

(Wichtige) Publikationen:
Contra Lex-lata-Grenzverschiebungen. Vorzeitige Kreditrückzahlung: Reduktion aller Kosten? (gemeinsam mit Liebel) VbR 2019/153, 235; Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde im Allgemeinen (gemeinsam mit Iro und Riss), in Bollenberger/Oppitz, Österreichisches Bankvertragsrecht (2019) I³; Der Rechtsbegriff der allgemeinen Geschäftsbedingungen – Überlegungen zum Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB (2013).