Anmerkung zu 2 Ob 73/10i = Zak 2011/207, 116
Nach der Stichtagsregelung in §§ 38, 39 Abs 1 KSchG war das neue Konsumentenschutzrecht nur auf Verträge anzuwenden, die nach dem 1. 10. 1979 eingegangen wurden. Bald 32 Jahre danach zieht eine aktuelle "Klauselentscheidung" des 2. Senats diese Übergangsregelung in Zweifel. Zu Unrecht, wie nachstehender Beitrag zeigen will.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.