Mitte Mai hat die FMA wie gewohnt ihren Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr 2018 präsentiert. Dieser offenbart - neben anderen wissenswerten Inhalten - auch eine aktuelle Statistik zu den von der FMA im Jahr 2018 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren. Da ein nicht unwesentlicher Teil der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts im Bereich des Finanzmarktrechts auf die Ahndung rechtswidrigen Verhaltens zurückgeht, verdient diese Statistik eine nähere Betrachtung.
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