Als eine der Reaktionen auf die Finanzkrise finden sich sowohl im Österreichischen Corporate Governance Kodex1 als auch im BWG Normen, die sich mit der Einrichtung eines "Vergütungsausschusses" befassen. Der vorliegende Beitrag stellt die zwei Typen von Ausschüssen dar und erläutert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
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Dr. Wilhelm Wachter, LL.M., ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit beschäftigt er sich schwerpunktmäßig ua mit dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht in Zusammenhang mit Corporate Governance.