Aus Anlass von 6 Ob 138/14h = Zak 2015/96, 57
Verletzt der Vermieter eines Geschäftslokals ein vertragliches Konkurrenzverbot, indem er vereinbarungswidrig an Konkurrenten des Mieters vermietet, stehen diesem lediglich Vertragserfüllung, Zinsminderung, vorzeitige Auflösung und Schadenersatz zu. Nach 6 Ob 138/14h besteht darüber hinaus kein Anspruch auf bereicherungsrechtliche Abschöpfung des durch die vertragswidrige Weitervermietung erzielten Gewinns aus den Mieteinnahmen. Der 6. Senat lehnt damit eine jüngst in der Lit2 geäußerte Auffassung ab, derzufolge hier auch ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB bestehe. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf den bereicherungsrechtlichen Aspekt des Falls und gehen nicht auf das außerdem gestellte Schadenersatz- und Unterlassungsbegehren ein.
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