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Der weite Begriff der "virtuellen Währung" im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ralph Rirsch / Stefan Tomanek / Thomas Weratschnig

Die Distributed Ledger Technology ("DLT") schafft neue und innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr, als Investitionsgut und als technisches Vehikel für neuartige, oft dezentrale Dienstleistungen. Mit diesen Neuerungen können Effizienzgewinne und eine Verbesserung der Inklusivität des Finanzmarkts verbunden sein. Dabei dürfen allerdings auch nicht die Gefahren des Missbrauches der DLT für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GWT) übersehen werden, die durch die Ausschaltung traditioneller und regulierter Intermediäre, Dezentralität und Pseudonymität bzw teilweise sogar vollständige Anonymität entstehen.1 Daher ist es nicht verwunderlich, dass die erstmalige Regulierung "virtueller Währungen" ihren Ursprung in der Prävention und Bekämpfung von GWT hat. In der Folge werden wir zeigen, dass zur Verhinderung der GWT ein sehr weiter und sektorübergreifender Begriff der "virtuellen Währung" geschaffen wurde, der Crypto-Assets umfasst, die Zahlungsmittelfunktion, Tauschmittelfunktion, aber auch andere Funktionen, wie jene als Investition, haben können.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/242

29.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Ralph Rirsch

Dr. Ralph Rirsch, BSc. MBA, ist Regulatory Strategy Expert bei einer weltweit führenden Crypto-Exchange. Davor war er Teamleiter des Teams Analyse von Wertpapier- und Crowdfundingdienstleistern in der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist in den Gebieten Wertpapierrecht, PRIIP-VO, Crowdfunding und FinTech, insbesondere Crypto-Assets, tätig. Vor seiner Zeit bei der FMA war er als Unternehmensberater im österreichischen Bankensektor mit Fokus auf Aufsichtsrecht (e.g. MiFID II, PSD2), IT-Implementierungen und Datenbankmanagement aktiv.

Einschlägige Publikationen:
Rirsch/Tomanek/Wintersberger, Mining von Kryptowährungen im Anwendungsbereich des AIFMG, ecolex 2018, 699; Rirsch/Tomanek, „Sind Crypto-Assets Waren? – Ja und Nein!“ ZFR 2018/259; Tomanek/Rirsch, „Libra – Facebooks „Kryptowährung“ – ein Fall für die Finanzmarktaufsicht?, ZFR 2019/174; Pekler/Rirsch, Ausgewählte kapitalmarktrechtliche Aspekte bei der Emission von Crypto-Assets, in Kirchmayr-Schliesselberger/Klas/Miernicki/Rinderle-Ma/Weilinger (Hrsg), Kryptowährungen (2019); Rirsch/Tomanek/Weratschnig, Der weite Begriff der „virtuellen Währung“ im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZFR 2019/242; Pekler/Rirsch/Tomanek, Kapitalmarktrechtliche Hindernisse für den Handel von Security Token, ZFR 2020/73; Rirsch/Dämon/Tomanek, PRIIP-VO – Der vergessene Anwendungsbereich – Veranlagungen nach KMG und Crypto-Assets, ÖBA 2020, 37.

Stefan Tomanek

Dr. Stefan Tomanek, MBA ist Jurist in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist zuständig für die behördliche Aufsicht in den Bereichen AIFMG, InvFG 2011, ImmoInvFG, BMSVG und Benchmark-VO. In diesem Zusammenhang ist er inhaltlich auf Innovationen im Asset-Management, insb auf Crypto-Assets und damit verbundene Geschäftsmodelle, spezialisiert. Er vertritt die FMA bei ESMA im Rahmen des Financial Innovation Standing Committee und ist zu seinen Aufsichtsgebieten als Fachvortragender tätig.

Thomas Weratschnig

Mag. Thomas Weratschnig ist Jurist in der Abteilung Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der österr Finanzmarktaufsicht.