Ab 1. 9. 2012 löst der Wertpapiervermittler den bisherigen Finanzdienstleistungsassistenten ab.1 Die wesentliche Neuerung ist gewerberechtlicher Natur: Der Wertpapiervermittler (WPV) ist ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis, während der Finanzdienstleistungsassistent (FDLA) ein freies Gewerbe war.
Der FDLA geht auf den 1999 in § 19 Abs 2a WAG (alt) eingefügten "selbständigen Vertreter" zurück. Anlässlich der Umsetzung der MiFID2 durch das WAG 2007 sollten die bestehenden Vertriebsstrukturen in Österreich beibehalten werden. Der Gesetzgeber nahm dafür die fakultative Ausnahme des Art 3 Abs 1 MiFID in Anspruch.3
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