Thema

Des Nachbarn Rauch - allgemein üblich und unvermeidlich?

Ausrine Jurgutyte LL.M., BSc / Mag. Nadja Oswald

Noch im Jahre 1994 entschied der OGH, Zigarettenrauch aus dem Wohnungsfenster des Nachbarn stelle keine das Benützungsrecht des Mieters an seinem Bestandobjekt wesentlich beeinträchtigende Geruchsbelästigung dar, sondern sei als allgemein üblicher und unvermeidbarer Geruch zu tolerieren (9 Ob 510/94 = SZ 67/236). Die neuere deutsche Judikatur hat einen anderen Zugang hierzu. So hat das LG Hamburg eine erheblich geminderte Gebrauchstauglichkeit des Bestandobjekts des Mieters aufgrund einer vom benachbarten Balkon ausgehenden Rauchbelästigung festgestellt (311 S 92/10). Jüngst ging das AG Düsseldorf noch einen Schritt weiter und bejahte die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung eines exzessiv rauchenden Mieters (24 C 1355/13). Aus Anlass dieser Entscheidungen soll die Rechtslage in Österreich dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2013/564

10.09.2013
Heft 16/2013
Autor/in
Ausrine Jurgutyte

Dr. Ausrine Jurgutyte-Ruez, BSc ist derzeit Rechtspraktikantin im OLG Sprengel Wien. Davor war sie im BMVRDJ im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft Teil des Vorsitzteams für die Restrukturierungs-Richtlinie. Darüber hinaus blickt die Autorin auf eine mehrjährige Tätigkeit als Universitätsassitentin prae doc am Institut für Zivilrecht der WU Wien zurück.

Nadja Oswald

Die Autorin Mag. Nadja Oswald ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:

Veröffentlichungen zum Thema Partnerschaftsverträge zwischen Lebensgefährten.