Aus Anlass von 3 Ob 232/11f = Zak 2012/313, 156
Im Fall des Ehebruchs spricht der OGH dem treuen Ehegatten Schadenersatz auch gegen den Dritten zu, wenn dieser von der Ehe Kenntnis hatte. IdR umfasst dieser Schadenersatzanspruch Detektivkosten und Kosten des Scheidungsprozesses - das sogenannte Abwicklungsinteresse. In 3 Ob 232/11f befasst sich der OGH neuerlich mit diesem Thema und beleuchtet insb unter dem Aspekt der Rechtswidrigkeit, ob jedenfalls ab Eintritt des Wissens über die Ehe ein Schadenersatzanspruch besteht. Weiters wird thematisiert, welche objektiven Sorgfaltspflichten den Dritten treffen, der erst nach Beziehungsbeginn von der Ehe des Partners erfährt.
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