Im Kindesunterhaltsrecht werden einige (Orientierungs-)Werte verwendet, die sich jährlich verändern. Dies betrifft insb die Belastungsgrenze, die Selbsterhaltungsfähigkeit und die Unterhaltsvorschussbeträge, die von den Ausgleichszulagenrichtsätzen abhängen. Der folgende Beitrag enthält die aktuellen Beträge und stellt - zum Teil mit Beispielen - ihre Anwendung dar.
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