Abhandlungen

Die amtswegige Abänderung und Aufhebung von Bescheiden - neue Rechtsfragen

Lamiss Khakzadeh-Leiler

§ 68 AVG ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1925 Gegenstand rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat nun neue und grundsätzliche Fragen betreffend den Anwendungsbereich dieser Bestimmung aufgeworfen: So ist etwa unklar, ab welchem verfahrensrechtlichen Zeitpunkt eine Verwaltungsbehörde einen Bescheid gemäß § 68 AVG abändern oder aufheben darf. Gleiches gilt für die Frage, bis wann sie das tun darf. Diesen beiden Fragen geht der folgende Beitrag unter Einbeziehung jüngster höchstgerichtlicher Rechtsprechung nach.

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Artikel-Nr.
ZfV 2018/3

31.03.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Lamiss Khakzadeh-Leiler

ao.Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh-Leiler
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Universität Innsbruck