Thema

Die Ausgestaltung und Anpassungsfähigkeit von Dienstbarkeiten

Mag. Georgia Neumayer

Sowohl Grunddienstbarkeiten als auch Personalservituten sind aufgrund ihrer vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich fähig, sich an neue wirtschaftliche und technische Gegebenheiten anzupassen. In Zusammenhang mit Bautätigkeiten, dem Ausbau des Freizeit- und Fremdenverkehrsangebots und den damit einhergehenden technischen Entwicklungen kommt Wegerechten heute eine besondere Bedeutung zu. Die Feststellung des Ausmaßes der Wegeservitut, die Abgrenzung zwischen zulässigen Anpassungen und unzulässigen Erweiterungen haben die Rsp in den letzten Jahren vermehrt beschäftigt. Der vorliegende Beitrag gibt, insb unter Berücksichtigung der Wegerechte, einen Einblick in die Ausgestaltung und Anpassungsfähigkeit der dinglich beschränkten Nutzungsrechte und schließt mit einer Judikaturübersicht zu der (un-)zulässigen Erweiterung/Veränderung von Wegerechten ab.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/785

11.12.2012
Heft 22/2012
Autor/in
Georgia Neumayer
Dr. Georgia Maria Neumayer ist Notariatskandidatin in Salzburg und war zuvor Univ.-Ass. am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl):
G. Neumayer/Weiland, Das Sprachenrisiko im Vertrags- und Prozessrecht, Zak 2013/793, 427; Die Nuncupatio - zur Bekräftigung des letzten Willens, Zak 2013/159, 89; Das Zahlungsverzugsgesetz, Zak 2013/10, 187; Untunlichkeit der Realteilung einer arrondierten Alm? Zak 2011/230, 129.