Replik auf Beham, Richtlinienkonforme Auslegung und nationaler Auslegungsprotektionismus: Vermeidungsstrategien in der Umsetzung des Lexitor-Urteils in der Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes / Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes, ZFR 2021/45, 116
Seit der Lexitor-E des EuGH,1 wonach die Verbraucherkredit-RL vorgeben soll, dass sich bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherkredits alle den Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kredit treffenden Kosten reduzieren, nicht bloß Zinsen und laufzeitabhängige Kosten, gehen die Wogen auch in Ö hoch. Jüngst hat sich va Beham ausführlicher zu Wort gemeldet. Er wendet sich nicht bloß gegen meine Position, die - wie die meisten anderen Autoren - eine richtlinienkonforme Verständnismöglichkeit des § 16 Abs 1 VKrG (idF vor dem 1. 1. 2021) ablehnt. Darüber hinaus befürwortet er sogar ganz unabhängig von diesem methodischen Schritt, also offenbar "auf rein nationaler Ebene", ein Ergebnis iS des EuGH.2 Ich selbst habe mich diesem Thema bisher aus rein wissenschaftlichem Interesse gewidmet3 und geglaubt, das Wesentlichste dazu gesagt zu haben. Nachdem ich jedoch aus dem Kreis der Bankwirtschaft ermuntert wurde, auf Behams ZFR-Publikation zu replizieren, habe ich nach kurzem Nachdenken entschieden, mich mit seinen Ausführungen näher auseinanderzusetzen.
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