Thema

Die Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 7 FAGG für "Verträge über erhebliche Baumaßnahmen"

MMag. Manuel Steffen

Erhebliche Baumaßnahmen müssen dem Bau eines neuen Gebäudes vergleichbar sein. Unabhängig davon, ob erhebliche Baumaßnahmen insgesamt vorliegen, ist der einzelne Vertrag vom FAGG erfasst, wenn der Verbraucher die Verträge auf Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern aufspaltet.1

Das FAGG findet allgemein auf Verträge Anwendung, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer außerhalb von Geschäftsräumen gem § 3 Z 1 FAGG oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern sich der Unternehmer beim Vertragsabschluss eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems gem § 3 Z 2 FAGG bedient, abschließt. Rechtsfolge davon sind umfassende Informationspflichten des Unternehmers gem §§ 4 ff FAGG, bedeutend hier vor allem die Aufklärung über das Rücktrittsrecht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG, welches die Beigabe eines Widerrufsformulars2 erforderlich macht. Dem Verbraucher steht gem § 11 Abs 1 FAGG demgegenüber jedenfalls ein 14-tägiges Rücktrittsrecht in den hier interessierenden Dienstleistungsverträgen ab Vertragsabschluss zu. Die Konsequenz des auch nur teilweise Unterbleibens der Aufklärung ist gem § 12 Abs 1 FAGG die Verlängerung dieser Frist um ein Jahr, sodass die Rücktrittsfrist ein Jahr und 14 Tage beträgt. Im Fall von Dienstleistungsverträgen hat die irrtümliche Annahme der Nichtanwendbarkeit des FAGG die Konsequenz, dass durch die unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht sowie durch den unterbliebenen ausdrücklichen Verzicht auf das Rücktrittsrecht gem § 10 FAGG der Verbraucher bei rechtzeitigem Rücktritt von jeglicher Entgeltleistungspflicht gem § 16 Abs 2 FAGG befreit ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2022/379

15.07.2022
Heft 11/2022
Autor/in
Manuel Steffen

MMag. Manuel Steffen studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Wien; jahrelange praktische Erfahrung im Zivil- und Zivilprozessrecht als Rechtsanwaltsanwärter; derzeit Rechtsanwaltsanwärter in Wien.