Eine Analyse aus unionsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und verfahrensrechtlicher Perspektive
Der vorliegende Beitrag widmet sich den mit der UVP-GNov BGBl I 2012/77 geschaffenen Anfechtungsbefugnissen für Umweltorganisationen im UVP-Feststellungsverfahren. Die neu eingefügten Bestimmungen § 3 Abs 7a und § 24 Abs 5a UVP-G 2000 gewähren den Umweltorganisationen zwar nach wie vor keine Parteistellung im (erstinstanzlichen) Feststellungsverfahren, sie räumen ihnen jedoch das Recht auf Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften über die UVP-Pflicht ein. Die Neuregelung wirft eine Reihe unionsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und verfahrensrechtlicher Fragen auf, die im Folgenden näher untersucht werden.
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