Anmerkungen zum Vorlagebeschluss OGH 6 Ob 69/24a
Die Rechtsfolgen des Einfrierens von Gesellschaftsbeteiligungen im Allgemeinen und insb von Aktien beschäftigen die Gerichte nicht nur in Ö. Der OGH hat mit Beschluss vom 18. 2. 20251 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt2 und folgt damit dem Höchstgericht der Niederlande.3
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Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London) ist Rechtsanwalt in Kooperation mit rk partners Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Interessenschwerpunkte sind Banken – und Finanzmarktregulierung, FMA-Verfahren, Sanktionenrecht und Gesellschaftsrecht.