Ein kompakter Überblick
Platziert im "Dritten Hauptstück" des dritten Teils des ABGB, welches "von der Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten" handelt, finden sich die Bestimmungen zur Einlösung gem §§ 1422 f ABGB, denen in der Praxis, aber auch innerhalb der Lehre wenig Aufmerksamkeit zuteil wird. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der dogmatischen Einordnung der Einlösung nach §§ 1422 f ABGB und deren Voraussetzungen. Im Weiteren wird ua auf die für die Praxis bedeutsamen Möglichkeiten der direkten Aufrechnung und der konkludenten Einlösungserklärung sowie auf die rechtlichen Folgen einer mangelhaften Leistung/Forderung eingegangen.
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