Thema

Die Einlösung nach §§ 1422 f ABGB

Mag. Lukas-Sebastian Swoboda

Ein kompakter Überblick

Platziert im "Dritten Hauptstück" des dritten Teils des ABGB, welches "von der Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten" handelt, finden sich die Bestimmungen zur Einlösung gem §§ 1422 f ABGB, denen in der Praxis, aber auch innerhalb der Lehre wenig Aufmerksamkeit zuteil wird. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der dogmatischen Einordnung der Einlösung nach §§ 1422 f ABGB und deren Voraussetzungen. Im Weiteren wird ua auf die für die Praxis bedeutsamen Möglichkeiten der direkten Aufrechnung und der konkludenten Einlösungserklärung sowie auf die rechtlichen Folgen einer mangelhaften Leistung/Forderung eingegangen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/45

02.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Lukas-Sebastian Swoboda
Lukas-Sebastian Swoboda war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist nunmehr Rechtsanwaltsanwärter bei PHH Rechtsanwälte in Wien. Mehrere Veröffentlichungen, ua Mitarbeit an den §§ 231-285 UGB in Zib/Dellinger, UGB Großkommentar.