Der vorliegende Beitrag untersucht aus Anlass der EO-Novelle 2008 Möglichkeiten und Grenzen der Internet-Versteigerung im Exekutionsverfahren. In einem Exkurs wird auch auf die Einstufung von Internetauktionen bei eBay als „Versteigerung“ iSd FernabsatzG eingegangen.
Am 1. 3. 2008 ist eine weitreichende Novelle der Exekutionsordnung (EO) in Kraft getreten (BGBl I 2008/37): Neben Änderungen bei der Zwangsverwaltung von Liegenschaften (siehe §§ 97 EO ff) und im Bereich der Unterlassungsexekution (siehe §§ 355 EO ff) soll nunmehr im Rahmen von Exekutionsverfahren auch eine Verwertung von gepfändeten Gegenständen durch Versteigerungen im Internet bei „Online-Auktionshäusern“ zulässig sein (§ 274 Abs 1 EO). Der vorliegende Beitrag beleuchtet die grundsätzlich begrüßenswerte Novelle aus einem praktischen Blickwinkel, nämlich der Kompatibilität mit den bestehenden Nutzungsbedingungen der dafür in Betracht kommenden Online-Auktionsplattformen sowie den ausgeprägten Selbstregulierungsmechanismen der Online-Community1). Die Änderung der EO gibt zudem dem Diskurs, ob Online-Auktionen unter den Begriff der Versteigerung des § 5b Z 4 KSchG zu subsumieren und daher vom Anwendungsbereich der Fernabsatzbestimmungen ausgeschlossen sind, einen neuen Impuls.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.