Thema

Die EO-Novelle macht es möglich - bald Zwangsversteigerungen bei eBay & Co?

RA Dr. Axel Anderl, LL.M. (IT-Law)

Der vorliegende Beitrag untersucht aus Anlass der EO-Novelle 2008 Möglichkeiten und Grenzen der Internet-Versteigerung im Exekutionsverfahren. In einem Exkurs wird auch auf die Einstufung von Internetauktionen bei eBay als „Versteigerung“ iSd FernabsatzG eingegangen.

Am 1. 3. 2008 ist eine weitreichende Novelle der Exekutionsordnung (EO) in Kraft getreten (BGBl I 2008/37): Neben Änderungen bei der Zwangsverwaltung von Liegenschaften (siehe §§ 97 EO ff) und im Bereich der Unterlassungsexekution (siehe §§ 355 EO ff) soll nunmehr im Rahmen von Exekutionsverfahren auch eine Verwertung von gepfändeten Gegenständen durch Versteigerungen im Internet bei „Online-Auktionshäusern“ zulässig sein (§ 274 Abs 1 EO). Der vorliegende Beitrag beleuchtet die grundsätzlich begrüßenswerte Novelle aus einem praktischen Blickwinkel, nämlich der Kompatibilität mit den bestehenden Nutzungsbedingungen der dafür in Betracht kommenden Online-Auktionsplattformen sowie den ausgeprägten Selbstregulierungsmechanismen der Online-Community1). Die Änderung der EO gibt zudem dem Diskurs, ob Online-Auktionen unter den Begriff der Versteigerung des § 5b Z 4 KSchG zu subsumieren und daher vom Anwendungsbereich der Fernabsatzbestimmungen ausgeschlossen sind, einen neuen Impuls.

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Artikel-Nr.
Zak 2008/223

15.04.2008
Heft 7/2008
Autor/in
Axel Anderl

Dr. Axel Anderl, LL.M. ist Managing-Partner bei DORDA Rechtsanwälte GmbH. Er leitet dort seit 2005 die IT/IP und Datenschutzgruppe. Er führt ebenso die teamübergreifende Digital Industries Group an, mit der DORDA über juristische Fachgrenzen hinweg Digitalisierungs- und technikaffine Projekte rechtlich begleitet. Axel Anderl ist in diversen Anwaltsrankings als Leading Individual ausgewiesen und Mitglied der Legal 500 „Hall of Fame“ für IT-Recht. Daneben wurde er neunmal mit dem ILO Client Choice Award für E-Commerce bzw IT-Recht ausgezeichnet. Er trägt an diversen Universitäten und Fachhochschulen vor und ist Autor zahlreicher einschlägiger Beiträge und Werke im IT und IP Bereich.

Publikationen:
Anderl (Hrsg), #Blockchain in der Rechtspraxis