Art 35a der VO (EG) 1060/2009
Seit 20. 6. 2013 gibt es auf EU-Ebene eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen. Damit hat der EU-Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt getan, um die Probleme, die sich im Zusammenhang mit fehlerhaften Ratings stellen, in den Griff zu bekommen. Der folgende Beitrag stellt die Eckpunkte dieser Regelung dar.
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Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.