Thema

Die Europäischen Güterrechtsverordnungen: Internationale Zuständigkeit, Rechtshängigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung

Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber

Die EheGüVO und die PartGüVO regeln neben dem anwendbaren Recht insb

die internationale Zuständigkeit (Art 4-12, Art 19), 1 die Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit bei Säumnis des Beklagten (Art 15 f),die Folgen mehrfacher Rechtshängigkeit und von im Zusammenhang stehender Verfahren (Art 17 f),

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Artikel-Nr.
Zak 2019/7

15.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.