Thema

Die FIS-Regeln als Nebenpflicht des Pistenbeförderungsvertrags?

MMag. Mario Fluch

Eine Studie des Instituts „Sicher leben“ aus 2004 zeigt, dass die wichtigsten Pistenregeln wie Vorrangregel oder Überholregel (FIS Nr 3 bzw 4) dem heutigen Wintersportpublikum weitgehend unbekannt sind. Neben Initiativen wie „safer snow - more fun“, die versuchen, diese Regeln mit Schlagzeilenfassungen einprägsamer zu machen, wäre die Einbindung derselben in die AGB des Beförderungsunternehmens als Nebenpflicht für die Liftbenützer eine Alternative zur (Über)-Simplifikation des ohnehin prägnanten Regelkatalogs.

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Artikel-Nr.
Zak 2006/664

21.11.2006
Heft 20/2006
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).