Thema

Die formularvertragliche Haftungsfreizeichnung des Sportveranstalters gegenüber Sportlern

MMag. Mario Fluch

Unfälle mit tragischen Folgen bei Großsportereignissen reichen trotz der stetigen Weiterentwicklung der Sicherheitserkenntnisse, -technologien und -vorschriften bis in die jüngste Zeit. In der Sportpraxis kommt es daher häufig vor, dass Veranstalter von Sportereignissen insb durch AGB im Vorhinein ihre Haftung gegenüber Sportlern einzuschränken oder auszuschließen versuchen. Während im deutschen Recht § 276 Abs 3 BGB einen Ausschluss der Haftung für Vorsatz für unwirksam erklärt und nach Art 100 des Schweizerischen OR sogar eine Freizeichnung bei grober Fahrlässigkeit gesetzlich unzulässig ist, findet sich im ABGB keine allgemeine ausdrückliche Bestimmung über die Grenzen eines solchen Haftungsausschlusses. Die Gesetzmäßigkeit von Haftungsfreizeichnungen ist damit am Sittenwidrigkeitskorrektiv des § 879 ABGB bzw den einschlägigen Konsumentenschutzbestimmungen zu prüfen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2011/9

18.01.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).