Thema

Die formularvertragliche Haftungsfreizeichnung des Sportveranstalters gegenüber Zusehern

MMag. Dr. Mario Fluch

In Anschluss an den in Zak 2011/9, 8 veröffentlichten Aufsatz zur formularvertraglichen Haftungsfreizeichnung des Sportveranstalters gegenüber Sportlern widmet sich der nunmehrige Beitrag der Frage, inwiefern die Haftung des Veranstalters eines sportlichen Ereignisses gegenüber dem Zuseher rechtswirksam abbedungen werden kann. Dazu wird ausgehend von der Definition des Zusehers zunächst der rechtlich zulässige Rahmen von Haftungsfreizeichnungen aufgezeigt, um daran anschließend die Freizeichnungsmöglichkeiten durch praxistaugliche Formulierungsbeispiele zu erläutern. Abschließend wird ein alternativer Ansatz zur möglichst weitgehenden Haftungsfreistellung des Veranstalters vorgestellt.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/394

07.06.2011
Heft 11/2011
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).