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Die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen bei Einzel- und Konzernabschlussprüfungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Dr. Hermann Wilhelmer

Der Beitrag erörtert die Frage der Anwendung der gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen bei Einzel- und Konzernabschlussprüfungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Zum einen geht es bei der Prüfung der vorgenannten Unternehmenseinheiten um die Geltung der gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen des § 62a BWG sowie des § 266 VAG 2016 (§ 82 Abs 8 VAG aF), zum anderen um die Geltung der gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen des § 275 Abs 2 UGB. Der Beitrag berücksichtigt das Haftungshöchstgrenzenregime des neuen VAG 2016,2 welches per 1. 1. 2016 in Kraft getreten ist, nimmt aber auch die VAG-Rechtslage alt in den Blick.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/213

21.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Hermann Wilhelmer

Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.

Publikationen:
Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v, in ZFR 2015, 53; ders, Die Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 70/14s, ZFR 2015, 253; Wilhelmer/Wagner/Wolfbauer, Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie, ZFR 7/2016, 315.