Aktuelles / Gewerberecht

Die gewerberechtliche Fortbildungspflicht von Wertpapiervermittlern - Lehrplan erstmals erschienen

Bearbeiter: Mag. Rainer Wolfbauer

Am 1. 9. 2012 trat der vom Fachverband Finanzdienstleister erlassene "Lehrplan zur Weiterbildung des Wertpapiervermittlers" in Kraft. Die gesetzliche Fortbildungspflicht durch eine "unabhängige Ausbildungsinstitution" wirft einige Fragen auf, denen hier kurz nachgegangen werden soll.

Im Zuge der Einführung des Berufsbilds der Wertpapiervermittler1 implementierte der Gesetzgeber als Ergebnis einer langen rechtspolitischen Diskussion ua auch eine gewerberechtliche Fortbildungspflicht für Wertpapiervermittler (§ 136c GewO) und jene Gewerblichen Vermögensberater, die eine Tätigkeit als Wertpapiervermittler ausüben (§ 136a Abs 6 GewO). Diese Neuerung war im Gefolge gehäufter Anlageberatungsfehler gefordert worden und wurde auch in der Literatur bereits begrüßt.2 Sie folgt damit im Wesen der bereits seit 1. 11. 2007 bestehenden organisatorischen Vorschrift des § 17 Abs 1 Z 4 WAG 2007, derzufolge Wertpapierdienstleister schon bislang dafür zu sorgen hatten, dass ihre Aufgaben von Mitarbeitern erfüllt werden, "die über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen". Dies wurde auch in der Vergangenheit als Verpflichtung gedeutet, die laufende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sicherzustellen.3 Die Novellierung der GewO sorgte für eine qualitative und quantitative Konkretisierung dieser organisationsrechtlichen Pflicht aus gewerberechtlicher Sicht, indem sie bestimmten selbstständigen Erfüllungsgehilfen eines Wertpapierdienstleisters eine passive Schulungsverpflichtung auferlegt und für den Fall von deren Nichtbeachtung spezifische gewerberechtliche Konsequenzen vorsieht.4

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/181

20.12.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).