Thema

Die Haftung des Profifußballspielers bei Vertragsauflösung ohne triftigen Grund

Mag. Dr. iur. Johannes Reisinger

Der Vereinswechsel eines Spielers spielt im Profifußball eine große Rolle. In den Transferperioden existiert bei den Vereinen ein "Kommen und Gehen". Ein wesentlicher Bestandteil des Transfersystems ist die in den jeweiligen Verbandsstatuten normierte Verpflichtung der Vereine, die durch die Aufnahme eines neuen Spielers bei dem abgebenden Verein entstehenden Vermögensnachteile mit einer Entschädigungs- bzw Ablösezahlung zu kompensieren. Der fundamentale Grundsatz des Transferrechts, dass der aufnehmende Verein eine Entschädigung an den abgebenden Verein zu leisten hat, ist dann durchbrochen, wenn den Spieler und den aufnehmenden Verein aufgrund der Auflösung des Vertrags durch den Spieler ohne triftigen Grund eine Haftung als Solidarschuldner zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber dem abgebenden Verein trifft.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/395

07.06.2011
Heft 11/2011
Autor/in
Johannes Reisinger

Mag. Dr. iur. Johannes Reisinger absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz und war als Leiter der Rechtsabteilung der Österreichischen Fußball-Bundesliga tätig. Der Autor beschäftigt sich ua mit Fragen des nationalen und internationalen Sportrechts.