Thema

Die Haftung des unmündigen Minderjährigen im Wintersport

MMag. Dr. Mario Fluch

Alljährlich kommt es auf Österreichs Pisten zu zahlreichen Unfällen, in die minderjährige Personen involviert sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung des unmündigen minderjährigen Wintersportlers eintritt. Eingangs ist dabei abzugrenzen, in welchen Fällen ein Fehlverhalten Unmündiger gänzlich außer Betracht bleibt (§§ 1308 und 1309 ABGB). Im Anschluss daran wird die zentrale Haftungsnorm (§ 1310 ABGB) mit Judikaturbeispielen aus der Wintersportperspektive betrachtet. Ausgewählte prozessuale Fragen und eine Fragen-Checklist runden den Beitrag ab.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/451

15.07.2014
Heft 13/2014
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).