Wann ein Versicherer für Beratungsfehler von Vermittlern haftet, ist im Detail umstritten. Die Frage wurde in jüngerer Zeit vor allem beim "Pseudomakler" (§ 43a VersVG) untersucht, der also nur vorgibt, vom Versicherer unabhängig zu sein. Der Beitrag löst diesen Fall, indem er ihn in ein Gesamtsystem der Haftung für Vermittlerverhalten im Versicherungsrecht einbettet. Dadurch lässt sich zeigen, dass die Zurechnung des Pseudomaklers mit allgemein-zivilrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist.
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Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Professor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.
Ausgewählte Publikationen:
D&O-Versicherung – Struktur und Inhalt, ZFR 2018/185 (gemeinsam mit Hafner); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag – Durchgriff auf den Kreditvertrag? ÖBA 2018, 15; Lehrbuch Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016, gemeinsam mit Spitzer und Kodek); Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler, ZFR 2015/57; Versicherungsmakler und das FAGG, RdW 2015/148.