Zu 3 Ob 228/13w = Zak 2014/712, 373
In 3 Ob 228/13w hatte sich der OGH zum dritten Mal im Zusammenhang mit der Suche nach Erben oder Erbschaften mit der Honorierung einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) zu befassen. Erfreulich ist, dass die einhellige Kritik der Lehre (Kodek, ÖJZ 2009, 202; Wilhelm, ecolex 2009, 457; Meissel in FS Koziol 312; Verschraegen in FS Fenyves 384; Tschugguel, EF-Z 2014/36, 63; Limberg/Tschugguel, ecolex 2014, 401; Lurger in ABGB-ON1.02 § 1037 Rz 4) den OGH dazu bewogen hat, von seiner bisherigen Judikatur abzugehen, die den Aufwandersatzanspruch als Prozentsatz des Nachlasswerts berechnet hat. Dennoch hält er - vor allem in den "klassischen" Erbensucherfällen - an der GoA als Anspruchsgrundlage fest. Auch die in der Lehre vertretene Anwendung des § 864 Abs 2 ABGB (Fötschl, ERPL 2002, 57; Limberg/Tschugguel, ecolex 2014, 400) vermag den OGH - außerhalb von Sonderkonstellationen - nicht zu überzeugen.
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