Anmerkungen zu OGH 4 Ob 4/23a
Kreditverträge mit variablen Zinssätzen enthalten oftmals Rundungsklauseln, mit deren Hilfe der angepasste Zinssatz "geglättet" wird. Vor mehr als 20 Jahren hat der OGH in einer Reihe von in Verbandsverfahren ergangenen Urteilen gesetzwidrige, den Kreditgeber einseitig bevorzugende Klauseln aus dem Verkehr gezogen. In der aktuellen E 4 Ob 4/23a1 geht es um die Frage, ob eine solche, seinerzeit vereinbarte Klausel, die aber nie tatsächlich angewendet wurde, zur Nichtigkeit des Kreditvertrages führte. Vom OGH wird das zu Recht verneint.
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