In Ausführung zur Prospektrichtlinie hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung erlassen, in der Situationen beschrieben werden, in welchen jedenfalls ein Prospektnachtrag zu veröffentlichen ist. Die VO ist am 5. 5. 2014 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem, Mitgliedstaat.
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Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.