Beiträge

Die Kommissions-Verordnung zum Prospektnachtrag

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

In Ausführung zur Prospektrichtlinie hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung erlassen, in der Situationen beschrieben werden, in welchen jedenfalls ein Prospektnachtrag zu veröffentlichen ist. Die VO ist am 5. 5. 2014 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem, Mitgliedstaat.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/71

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.