Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 15. 4. 2010, 2007/17/0208, die Konzessionspflicht nach § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG für den gewerblichen Eigenhandel mit Wertpapieren bejaht und damit den Anstoß zu kontroversiellen Diskussionen rund um Reichweite und Reformbedürftigkeit des § 1 Abs 1 BWG gegeben. Der folgende Beitrag beruht auf einem im Oktober 2010 an der JKU Linz gehaltenen Vortrag und nimmt die höchstgerichtliche Entscheidung zum Anlass, Struktur und Unklarheiten des Konzessionstatbestandes nach § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG zu beleuchten. Der zweite Teil der Betrachtung soll den eingeschlagenen einkommensteuerrechtlichen Lösungsweg zu Ende führen sowie das Merkmal des Handels auf eigene oder fremde Rechnung näher untersuchen. Im Anschluss daran soll eine kritische Bewertung der Rechtslage vorgenommen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf formuliert werden.
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