Thema

Die Kündigung von Syndikatsverträgen und das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Mag. Lukas-Sebastian Swoboda

Aus einer Reihe von Gründen1 wurde mit dem GesbR-ReformG (BGBl I 2014/83) das Innenrecht der offenen Gesellschaft (OG) für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) weitgehend übernommen.2 Das zwingende Recht einer ordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch einen Gesellschafter gem § 132 UGB findet sich nun auch (noch) in § 1209 ABGB. In der Fachliteratur haben vor allem diese geänderten Kündigungsmodalitäten Fragen und Kritik zur Bestandsfestigkeit von GesbR und insb Syndikatsverträgen aufgeworfen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/389

21.06.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Lukas-Sebastian Swoboda
Lukas-Sebastian Swoboda war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist nunmehr Rechtsanwaltsanwärter bei PHH Rechtsanwälte in Wien. Mehrere Veröffentlichungen, ua Mitarbeit an den §§ 231-285 UGB in Zib/Dellinger, UGB Großkommentar.