Abhandlungen

Die Mitwirkung von Beliehenen des Bundes an der Landesvollziehung

Erich Pürgy

Der vorliegende Beitrag zeigt, dass ein durch Bundesgesetz eingerichteter beliehener Rechtsträger - anders als ein bundesgesetzlich geschaffener Selbstverwaltungskörper - nicht notwendig dem Vollziehungsbereich des Bundes zuzurechnen ist, sondern auch zur Mitwirkung an der Landesvollziehung berufen sein kann, ohne dass dies den Grundsatz der Trennung der Vollziehungsbereiche verletzte.

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Artikel-Nr.
ZfV 2011/1172

31.10.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Erich Pürgy

Hofrat Dr. Erich Pürgy
Verwaltungsgerichtshof