Arbeitsrecht

Die neue Auflösungsabgabe

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Mit 1. 1. 2013 tritt die im 2. Stabilitätsgesetz im Wege einer Novelle zum AMPFG normierte Auflösungsabgabe in Kraft, mit welcher offensichtlich Zusatzeinnahmen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bzw Entlastungen des Bundeshaushalts bezweckt werden. Besondere sozialrechtliche Steuerungswirkungen lassen sich dieser neuen AMS-Abgabe nicht attestieren; insofern trifft die Bezeichnung "Abgabe" durchaus den Kern.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2012/514

16.08.2012
Heft 8/2012
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.