Seit dem 1. 4. 2012 ist der Verkauf von Grundstücken stets steuerpflichtig. Die frühere Spekulationsfrist von 10 Jahren, nach deren Ablauf steuerfrei verkauft werden konnte, wurde abgeschafft. Die Besteuerung beträgt einheitlich 25 %. Besondere Bedeutung für die Steuerpraxis haben die Befreiungsbestimmungen. Mit diesem Beitrag soll eine Übersicht über die Neuregelungen geboten werden.1
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Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.